Gastkarten

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Allen, die sich bisher noch nicht entscheiden konnten, eine Mitgliedschaft im ASV Jübek einzugehen, oder denen einfach die Zeit für häufigeres Angeln fehlt und nur gelegentlich fischen gehen, möchten wir an dieser Stelle unsere Gastkarten anbieten.

Die Gastkarten sind für nahezu jedes unserer Gewässer erhältlich.

Der Einfachheit halber kann über diesen Link die Preisliste als PDF-Datei
aufgerufen und bei Bedarf gespeichert werden. Zum Erwerb ist die Vorlage
des gültigen Fischereischeines erforderlich. Die Gastkarten sind, neben
unserer Geschäftsstelle in Eggebek, zusätzlich an den folgenden
Ausgabestellen zu erhalten:

Gastkartenverkaufsstellen 2023

Es empfiehlt sich, bei einem geplanten Kauf der Gastkarten Treene bei der Tankstelle Jübek vorher telefonisch nachzufragen, ob auch Karten vorhanden sind! Die Tankstelle ist erreichbar unter 04625 – 18550

 

Bestimmungen für Gastangler an der Treene ab 01.04.2023

Gastangler können ab 2023 eine Gastkarte für die Treene im Zeitraum 01.04. – 30.09. eines Jahres erwerben. Es gibt Tageskarten (10,00 Euro) und Wochenkarten (25,00 Euro)

Der Erlaubnisschein ist nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein erhältlich.

Urlauberscheine ohne Fischereischein eines anderen (Bundes)Landes sind nicht zulässig.

Für Treene und Bollingstedter Au gilt eine Fangbeschränkung von täglich 2 Salmoniden!

Watfischen ist in den Gewässern nicht gestattet!

Es ist immer eine Fangmeldung abzugeben – auch Nullmeldung: fangmeldung@asvjuebek.de

Dem/Der Gastangler/In wird die Erlaubnis erteilt, den Fischfang vom Ufer aus an folgendem Gewässer der Treenegemeinschaft GbR auszuüben:

Zone 2: Treene von der Straßenbrücke Hünning bis zur Einmündung Rheider Au

1. Fischereibeschränkungen / Fischereibestimmungen

a) Der Fischfang ist mit 2 Handangeln mit jeweils 1 Haken erlaubt (ausgenommen sind Kunstköder und Köderfischsysteme, sie dürfen mit mehreren Haken gefischt werden)

b) es sind alle Köder erlaubt

c) gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten

2. Mindestmaße und Schonzeiten

Werden Fische gefangen, für die ein Mindestmaß oder eine Schonzeit gelten, sind diese immer schonend zurück zu setzen (unverletzt, verletzt oder tot), sofern sie das Mindestmaß nicht erreicht haben oder während der Schonzeit gefangen wurden.

Aktuelle Mindestmaße und Schonzeiten sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der BiFo vom 29.06.2016 / 09.07.2021. Über den gesamten Inhalt muss sich der/die Erlaubnisscheininhaber/in selbst informieren.

 

Übersicht Fischereirechte Treene für Gastangler