Zur Information – Angelverbote

Aus gegebenem Anlaß ist –

in folgenden Gewässern ist das ANGELN sowie das BETRETEN des Wasserkörpers VERBOTEN.

  1.  in der JERRISBEEK
  2.  in der JÖRLAU
  3. in der JÜBEK

Zuwiderhandlungen werden vom Fischereirechtinhaber zur Anzeige gebracht.

Wer Hinweise auf Personen geben kann, die sich nicht an dieses Verbot halten, sollte die Vereinsleitung des ASV Jübek telefonisch informieren.

Tel. 04609 -96 89 99 95

R. Jung

Gewässerobmann