Stand-up-Paddeln auf der Treene

Lieber Vereinskollegen,

aus gegebenem Anlass ein Hinweis zu Stand-up-Paddlern, die am Wochenende 14./15.9.2019 auf dem Oberlauf der Treene gesichtet wurden:

Bei dem Oberlauf der Treene handelt es sich um ein Naturschutzgebiet, Wassersport ist hier grundsätzlich nicht gestattet und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, Strafe ab 100 Euro aufwärts. Dass heißt für uns Angler aber auch, dass Angeln (wie auf den Erlaubnisscheinen nachzulesen!) nur vom Ufer aus gestattet ist.

Wenn Euch also in Zukunft Paddler, ob stehend oder sitzend, zwischen Treßsee und Straßenbrücke Langstedt begegnen, könntet Ihr die Polizei rufen (wenn Ihr unbedingt wollt und diese Reaktion für angemessen haltet), oder Ihr weisst die Paddler freundlich auf ihr Fehlverhalten hin. Und wir hoffen mal, dass es sich bei den beiden Paddlern vom Wochenende um eine Ausnahme gehandelt hat.

Frauke

17.09.2019