Das ändert sich in 2026:
Betrifft die Barzahler unter euch:
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Jahresbeitrag für Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 80,- €. Diese Erhöhung wurde durch die Mitgliederversammlung auf der letzten JHV am 25. April 2025 beschlossen. Für Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bleibt alles beim Alten.
Ab dem 1. Januar 2026…
- …zahlen Vereinsmitglieder mit einer nachgewiesenen Behinderung ab 50% GdB (Vorlage des SBA erforderlich) einen um 50% reduzierten Jahresbeitrag.
- …wird das Führen eines Fangbuches zur Pflicht. Die Fangbücher werden in der Geschäftsstelle ausgegeben und bilden, zusammen mit der Jahresfangmeldung, die Grundlage für die Besatz- und Hegepläne. Ist das Fangbuch voll, so kann es in der GS kostenfrei gegen ein neues getauscht werden. Geht das Fangbuch verloren, kann in der GS, gegen eine Gebühr von 2,50 €, ein neues empfangen werden. Das Fangbuch ersetzt nicht die Fangmeldung und auch nicht die Fangmeldung der Treenegemeinschaft. Diese muss auch weiterhin geführt werden! Weitere Informationen findet ihr im Fangbuch.
- …sind Fischereiabgabemarken in der Geschäftsstelle nicht mehr erhältlich.
Wer bereits seine Erlaubnisscheine verlängert, aber kein Fangbuch bekommen hat möge bitte die Geschäftsstelle kontaktieren.
Die jenigen unter euch, die Ihre Erlaubnisscheine auf dem Postwege verlängern lassen, legen den Erlaubnisscheinen bitte einen adressierten und mit 1,80 € frankierten Rückumschlag bei.
Herzliche Grüße
Der Vorstand