Abgabe der Fangmeldungen – Änderungen ab 2026

Liebe Vereinsmitglieder und Gastangler,

wir möchten euch daran erinnern, dass das Ausfüllen einer Fangmeldung verpflichtend ist – auch wenn ihr keinen Fisch gefangen habt. Die gesammelten Fangmeldungen sind sehr wichtig, da sie die Grundlage für die Planung von Besatzmaßnahmen und Hegearbeiten bilden, die der Fischereibehörde vorgelegt werden müssen. Außerdem müssen die Fänge in den offenen Gewässern wie Treene und Bollingstedter Au ebenfalls gemeldet werden.

Ab dem Jahr 2026 wird es daher so sein, dass Vereinsmitglieder keine Verlängerung ihrer Angelpapiere mehr erhalten, wenn sie ihre Fangmeldungen nicht eingereicht haben. Es ist auch nicht mehr erlaubt, kurz vor Ablauf der Gültigkeit eine Null-Meldung in der Geschäftsstelle abzugeben, da dies die Ergebnisse verfälschen und dem Verein Nachteile bringen könnte. Für Gastangler kann es zudem sein, dass die Ausstellung einer Gastkarte für eine bestimmte Zeit verweigert wird, falls die Fangmeldungen nicht ordnungsgemäß eingereicht werden.

Wir bitten alle Angler – egal ob Vereinsmitglied oder Gast – ihre Fänge gewissenhaft zu dokumentieren und zu melden. Vielen Dank für eure Unterstützung!

ASV Jübek und Umgebung e. V.
Der Vorstand