Aal – neues Mindestmaß!

24.08.2021

Liebe Angelfrunde und -freundinnen,

die Binnenfischereiverordnung (BiFVO) wurde kürzlich geändert. § 13 sowie die Anlagen 1 (Mindestmaße und Schonzeiten) und 3 (Gewässer mit Winterschonzeit) erhielten neue Fassungen. Die neue Fassung der BiFo ist am 01.08.2021 in Kraft getreten und ihr findet sie auf der homepage des Landersverbandes https://lsfv-sh.de/

Wichtig für uns ist im Moment das geänderte Schonmass für Aal, dieses ist von 45 cm auf 50 cm heraufgesetzt worden! Die geänderten Schonzeiten werden erst im kommenden Jahr relevant, wir werden wdiese Änderungen bei der nächsten Verlängerung der Angelpapiere berücksichtigen.

Bitte tragt die Information über das neue Aal-Schonmass bei euren Angelfreunden und -freundinnen weiter!

Die Vereinsleitung