Vereinsinterne Mindestmaße
Liebe Vereinsmitglieder,
in der letzten Vorstands- und Gewässerwarte-Sitzung wurden auf Wunsch einiger Mitglieder für einige Fischarten vereinsinterne Mindestmaße festgelegt, die von den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaßen abweichen. Folgende Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2027 an allen Gewässern des ASV Jübek und Umgebung e. V.:
- Bachforelle: 40 cm
- Barsch: 20 cm
- Hecht: 50 cm
- Schleie: 35 cm
- Zander: 50 cm
Für alle übrigen Fischarten gelten weiterhin die Mindestmaße gemäß BiFVO-SH in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Herzliche Grüße
Vorstand des ASV Jübek und Umgebung e. V.
Volker & Bernd