Aus gegebenem Anlass: Gewässerdienst

Liebe gewässerdienstpflichtige Vereinsmitglieder.

Leider kam es, bedingt durch unauthorisierte Verschiebungen von Gewässerdienstterminen und -Orten, bei einigen zu Abbuchungen der Gebühr für nicht geleisteten Gewässerdient, obwohl diese sehr wohl am Gewässerdienst, wenn auch erst im Folgejahr und möglicher Weise an einem anderen Gewässer, teilgenommen haben. Leider hat die genehmigende Person sich nicht nur außerhalb ihres Kompetenzrahmens bewegt, sondern es offensichtlich auch versäumt die Gewässerwarte entsprechend zu informieren, weshalb dann die betroffenen Mitglieder als „nicht am Gewässerdienst teilgenommen“ eingestuft und mit der Gebühr belastet wurden. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen. Die unberechtigt abgebuchten Beträge werden nach eingehender Prüfung – bitte schickt uns hierfür eine Kopie der Gewässerdienstkarte – erstattet.

Um eine Wiederholung dieses Problem zu vermeiden ist ab sofort eine Verschiebung von Gewässerdiensten nur noch in Ausnahmefällen möglich. Jedes Mitglied, das Gewässerdienst hat, kann aus ausreichend Terminen wählen, um den Dienst abzuleisten. Sollte es trotz der zahlreichen angebotenen Termine Probleme geben, so kontaktiert bitte umgehend und nicht erst, wenn der letzte Gewässerdiensttermin kurz bevor steht, den zuständigen Gewässerwart. Dieser ist euer primärer Ansprechpartner, nicht die Geschäftsführung oder der Mitgliederservice. Der Gewässerwart kontaktiert dann bei Bedarf den Gewässerobmann bzw. den Vorstand.

Eine Verschiebung des Gewässerdienstes, nachdem der letzte Gewässerdiensttermin stattgefunden hat, ins Folgejahr ist grundsätzlich nicht möglich. In diesem Fall gilt der Gewässerdienst als nicht geleistet, denn wie bereits weiter oben erwähnt, stehen genügend Termine zur Verfügung, was wiederum auch bedeutet es gibt keinen, aber auch so gar keinen Grund dafür bis zum letzten Gewässerdiensttermin zu warten um seinen Gewässerdienst „abzuleisten“ und dann mit 20 oder mehr Anderen am Gewässer zu erscheinen und der Gewässerwart weiß dann nicht wie er alle beschäftigen soll.

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen vom Gewässerdienst befreit werden möchtest, benötigst du ein ärztliches Attest.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Mitarbeit!

Herzliche Grüße
Der Vorstand