Die neuen Arbeitsdiensttermine sind online
Liebe Vereinsmitglieder,
die Termine für den Arbeitsdienst im Jahr 2025 sind jetzt online. Bitte beachtet die folgenden Änderungen:
Ab sofort ist eine Verschiebung von nicht geleisteten Arbeitsdiensten nicht mehr ohne Weiteres möglich. Jedes Mitglied, das Arbeitsdienst hat, kann aus ausreichend Terminen wählen, um den Dienst zu leisten. Wenn eine Verschiebung ins nächste Jahr notwendig ist, muss diese künftig vom 2. Vorsitzenden genehmigt werden. Diese Entscheidung liegt nicht bei der Geschäftsführung. Falls der 2. Vorsitzende nicht erreichbar ist, übernimmt der 1. Vorsitzende. Sollte auch dieser nicht verfügbar sein, entscheidet der Gewässerobmann.
Eine rückwirkende Verschiebung nach dem letzten Arbeitsdiensttermin ist nicht möglich. In diesem Fall gilt der Arbeitsdienst als nicht geleistet.
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen vom Arbeitsdienst befreit werden möchtest, benötigst du ein ärztliches Attest.
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Mitarbeit!
Herzliche Grüße
Der Vorstand