Eigenmächtige Arbeitsdienste

Liebe Angelkollegen,

leider reißt es neuerdings ein, dass arbeitsdienstpflichtige Mitglieder ihren AD nicht mehr innerhalb der ihnen zugeteilten Gruppe erledigen, sondern nach eigenem Ermessen und ohne Absprache an den Gewässern Müll sammeln oder Grünzeug zurück schneiden oder sonstige Arbeiten durchführen, nach eigener, nicht nachprüfbarer Aussage.

Wenn sie dann nicht auf den AD-Listen der Gewässerwarte auftauchen, müssen wir davon ausgehen, dass der Arbeitsdienst nicht geleistet wurde und buchen das Ersatzgeld in Höhe von 82,00 € vom Konto des Mitgliedes ab. Was dann wiederum zu Unstimmigkeiten der Vereinsleitung mit den betreffenden Mitgliedern führt und auch unter unseren Mitgliedern für Unruhe sorgt (“Warum darf er denn das, wenn ich hier muss …”). Ich denke mal, diese Problematik kann jeder verstehen.

In Zukunft werden wir daher keine eigenmächtig durchgeführten Arbeiten mehr als Arbeitsdienst akzeptieren! Wer nicht an einem Samstag am offiziellen AD teilnehmen kann, spricht sich bitte mit seinem Gewässerwart, dem Gewässerobmann Rolf oder der Geschäftsstelle ab, ansonsten gilt der Arbeitsdienst als nicht geleistet!

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Die Geschäftsführung

Frauke